1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Konzept Manufaktur, Katharine Brender (nachstehend „Konzept Manufaktur“) und ihren Auftraggebern (nachstehend „Kunde“) aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Die Konzept Manufaktur erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine ausdrückliche erneute Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Konzept Manufaktur nicht erforderlich. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Konzept Manufaktur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Konzept Manufaktur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Abweichungen oder Ergänzungen sind ebenfalls nur dann wirksam, wenn die Konzept Manufaktur diese schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten zeitlich unbefristet. Sie sind im Internet unter www.kmanufaktur.de in Ihrer jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Konzept Manufaktur sind freibleibend. Mit Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann ausschließlich schriftlich, per Post oder per E-Mail erteilt werden. Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die Konzept Manufaktur kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Post oder per E-Mail, erteilt werden. Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen der Konzept Manufaktur und dem Kunden zwecks der Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
3. Leistungen
Die von der Konzept Manufaktur abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, die auf den Gebieten von Revenue- und Yieldmanagement, Digitalisierung und Prozessoptimierung sowie untergeordneten Themen geschlossen werden. Der Leistungs- bzw. Lieferumfang ergibt sich aus der mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Konzept Manufaktur. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere schuldet die Konzept Manufaktur nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Leistungen der Konzept Manufaktur sind erbracht, wenn die in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungen erfüllt worden sind. Die Konzept Manufaktur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Konzept Manufaktur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung von Konzept Manufaktur ausgeschlossen. Die Konzept Manufaktur erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Soweit die Konzept Manufaktur kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
4. Leistungszeit
Termine für die Leistungserbringung durch die Konzept Manufaktur sind nur dann verbindlich, wenn die Konzept Manufaktur diese schriftlich ausdrücklich als verbindlich bestätigt und der Kunde alle ihm obliegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung rechtzeitig bewirkt hat. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Hält die Konzept Manufaktur verbindliche Leistungstermine nicht ein, so hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Vertragspartner von dem betreffenden Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Änderungswünsche und Korrekturen
Der Kunde kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit der Konzept Manufaktur vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die geplante Kapazität der Konzept Manufaktur nicht überlastet werden. Andernfalls teilt die Konzept Manufaktur binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Kunde nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Konzept Manufaktur für die Erbringung der Leistung alle wesentlichen Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung. Er wird der Konzept Manufaktur nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig erbringen. Im Falle von Leistungen, die beim Kunden vor Ort zu erbringen sind, stellt der Kunde Konzept Manufaktur Räumlichkeiten mit einem Arbeitsplatz, Zugang zu Telefon und Internet und sonstiger erforderlicher Technik zur Verfügung.
Für die Projektlaufzeit benennt der Kunde sachkundige Ansprechpartner, die zeitgerecht für die jeweiligen Themen zur Verfügung stehen und die anstehenden Entscheidungen treffen bzw. herbeiführen können. Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und sonstiger Rechte, an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die Konzept Manufaktur von allen Ansprüchen Dritter inklusive der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei. Sollte es im Projektablauf zu Verzögerungen kommen, die durch den Kunden verursacht werden und zu einer Verschiebung der Zeitplanung führen, bleibt der Konzept Manufaktur vorbehalten, die angebotenen Leistungen neu zu kalkulieren und eine angemessene Erhöhung der Vergütung vom Kunden zu verlangen.
7. Vergütung und Honorar
Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Reisekosten und Spesen für Reisen, Kosten für Workshop-Materialien und sonstige Fremdkosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung eines Projekts entstehen, vom Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu erstatten. Sämtliche angegebene Beträge und Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Bei langfristiger Zusammenarbeit, die über einem Kalendermonat hinausgehen, erfolgen die Zahlungen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart als monatlicher Festbetrag zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und nach Erbringung der vereinbarten (Teil-) Leistungen durch die Konzept Manufaktur. Die Konzept Manufaktur überstellt eine Dauerrechnung über die Dauer jeder Vertragsperiode und zieht die Beträge mittels Sepa-Lastschrift zum vereinbarten Datum vom Kunden ein. Bei kurzfristigen Projekten (bei einer Laufzeit unter einem Kalendermonat) erfolgt die Zahlung durch eine Schlussrechnung nach Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Konzept Manufaktur. Diese Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Konzept Manufaktur behält sich vor, die Arbeiten zu unterbrechen, solange der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Bei Verzug mit zwei oder mehr Zahlungen ist die Konzept Manufaktur berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die Konzept Manufaktur die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig zugesprochenen Ansprüchen aufrechnen und nur in Bezug auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9. Elektronische Rechnungslegung
Die Konzept Manufaktur ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Konzept Manufaktur ausdrücklich einverstanden.
10. Gewährleistung und Haftung
Die Konzept Manufaktur führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung branchenspezifischer Grundsätze und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kunden bezogen durch. Alle Analysen, Konzepte und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Auf Dienstleistungsergebnisse besteht grundsätzlich keine Gewährleistung. Die Tätigkeit der Konzept Manufaktur ist in erster Linie eine beratende Tätigkeit. Die Beurteilung unternehmerischer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung liegen allein beim Kunden. Die Konzept Manufaktur haftet daher nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und sonstigen unternehmerischen Maßnahmen. Die Konzept Manufaktur haftet nicht für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit und haftet in keinem Fall für die im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Strategien, Konzepte, Vorschläge und Anregungen. Die Konzept Manufaktur haftet ausschließlich für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Konzept Manufaktur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für die Konzept Manufaktur ergibt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Konzept Manufaktur, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Konzept Manufaktur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Höhere Gewalt sind insbesondere Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Feuer, Überflutung, behördliche Maßnahmen, Verzug oder Nichterfüllung seitens Zulieferanten, Erdbeben, Ausfall von und Störungen in Kommunikationsnetzen oder andere von der jeweils leistungswilligen Partei nicht zu vertretenden Umstände.
11. Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen der Beauftragung der Konzept Manufaktur gefertigten Leistungen wie bspw. Analysen, Berichte, Konzepte, Entwürfe, Modelle, Leistungsbeschreibungen, Pläne, Strategiepapiere etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, die von der Konzept Manufaktur erbrachten Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch die Konzept Manufaktur – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Die Übertragung der erbrachten Beratungsleistungen an mit dem Kunden verbundene Unternehmen, an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, grundsätzlich honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Konzept Manufaktur. Für alle Leistungen und Lieferungen von Konzept Manufaktur gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch bevorstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leistungen von Konzept Manufaktur. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Lieferungen und Leistungen von Konzept Manufaktur lediglich im Rahmen der von ihm zu erbringenden Handlungen (z.B. Durchführung von Tests) nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug gerät. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird dem Kunden nur ein Einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragungsfähiges Nutzungsrecht eingeräumt. Alle nicht ausdrücklich einzelvertraglich dem Kunden eingeräumten Rechte an den vertraglichen Leistungen verbleiben bei der Konzept Manufaktur bzw. den rechteinnehabenden Dritten. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die Konzept Manufaktur Urheber. Der Kunde erhält in diesen Fällen, nach vollständiger Bezahlung sämtlicher vertraglich vereinbarter Vergütungen, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit Ablauf einer Vertragsperiode jeweils mit 8 Wochen Kündigungsfrist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen oder schuldhaft eine derartige Verzögerung des Auftrags herbeiführen, die für die Konzept Manufaktur unzumutbar ist, hat die Konzept Manufaktur Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, sowie auf 50% der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar, Aufwandsentschädigung und Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags der Konzept Manufaktur entstehenden Kosten Dritter sind der Konzept Manufaktur durch den Kunden zu 100% zu erstatten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Leistungen nach Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung seitens des Kunden entfällt. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
• wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
• wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät oder
• wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von der Konzept Manufaktur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
13. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich hiermit gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, alle Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen des Projektes von der anderen Partei erlangen, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Behandlung bedeutet, dass die von der anderen Partei erhaltenen Informationen sonstigen am Projekt nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht und diese Informationen nicht wirtschaftlich für eigene Zwecke oder für Dritte verwertet werden dürfen. Die Parteien verpflichten sich, die empfangenen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich festgelegten Zweck zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Verwendung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Jede Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen Informationen mit der gleichen Sorgfalt schützen, mit der sie die eigenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse schützt. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,
• die zum Zeitpunkt der Überlassung bereits öffentlich bekannt sind oder -ohne Verschulden des Informationsempfängers- später öffentlich bekannt werden;
• die dem Informationsempfänger schon vor der Überlassung bekannt waren oder ihm danach rechtmäßig durch einen Dritten überlassen werden, ohne dass er von diesem zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet wurde;
• die von dem Informationsempfänger unabhängig von der Überlassung entwickelt worden sind oder entwickelt werden.
Dem Informationsempfänger obliegt die Beweispflicht der in diesem Absatz genannten Ausnahmetatbestände. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt nach der Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien für eine Dauer von drei Jahren bestehen. Die Parteien werden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Datenschutzbestimmungen nur nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen.
14. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
Sind oder werden Bestimmungen bzw. Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beispielsweise aufgrund gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch die Bedingungen zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn und Gewollten am nächsten kommen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung auf ausländisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) findet keine Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz, Gerichtsstand soweit rechtlich zulässig, ist Donaueschingen, Deutschland.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand von August 2022.